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März 2026

Grundsteuer C 

Lizenz zum Abzocken 

Anfang Februar berichtete die „Stuttgarter Zeitung“ in einem Artikel über den Sachstand zur Grundsteuer C, die mit der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 eingeführt wurde. Sie betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke. Ihr Hebesatz ist deutlich höher als der der Grundsteuer B und ihre Einführung ist den Gemeinden überlassen. Die ersten Kommunen, die die Grundsteuer C eingeführt haben, waren Tübingen – was nicht anders zu erwarten war – und Wendlingen. Inzwischen haben auch Maulbronn, Sasbach, Merdingen und Aalen die Grundsteuer C eingeführt. 

Die Idee hinter der Grundsteuer C ist, dass die höhere Steuer die Grundstückseigentümer dazu bringt, das Grundstück entweder selbst zu bebauen oder an Bauwillige zu verkaufen. Grundsteuer C soll also im Ergebnis dazu führen, dass Wohnraum geschaffen wird. Um diesen Zweck zu erfüllen, muss in den jeweiligen Gemeinden allerdings Wohnraum nachgefragt sein. Dies gilt für Aalen, Maulbronn und Wendlingen allerdings nicht. 

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat im Zuge der Verlängerung der Mietpreisbremse ein Gutachten zur Identifizierung der angespannten Wohnungsmärkte eingeholt. In diesem wurde ermittelt, in welchen Kommunen tatsächlich Wohnungsmangel besteht. Bereits in diesem Gutachten wurde die Schwelle sehr niedrig angelegt, was daran zu erkennen ist, dass plötzlich 131 statt zuvor nur 89 Kommunen unter die Mietpreisbremse fallen. Aalen, Maulbronn und Wendlingen gehören nicht dazu. Da in diesen Kommunen demnach kein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, kann die Einführung der Grundsteuer C nur einen Grund haben: die Stadtsäckel zu füllen. Das ist wieder einmal Abzocke zulasten der Grundstückseigentümer.

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