
» Ortsvereins-Suche
» Ortsvereins-Karte
» Onlineantrag
- Aktuelles
- Aktuelle Themen
- Neues aus dem Landesverband
- 18.11.2025: Gundsteuerranking 2025
- 02.10.2025: Grundsteuer C
- 01.10.2025: Mietpreisbremse in Baden-Württemberg
- 03.09.2025: Grundsteuer
- 02.09.2025: Landesverband in Schleswig-Holstein
- 01.09.2025: Neues Gutachten
- 26.07.2025: Wärmegipfel
- 01.07.2025: Neues Teammitglied
- Pressemitteilungen
- Pressekontakt
- Mitgliedschaft
- Haus & Grund vor Ort
- Leistungen & Service
- Wir über uns
- Partner
- Extranet für Ortsvereine
3. September 2025
Grundsteuer: Mini-Beträge bezahlen oder nicht?
Das Problem: Bei Mini-Grundsteuer-Beträgen kann der Verwaltungsaufwand wesentlich höher als der Ertrag sein. „Um Steuergelder einzutreiben werden in diesem Fall also sehr viel mehr Steuergelder vergeudet“, erklärt Sebastian Nothacker, Vorstand von Haus & Grund Württemberg. Eine einheitliche Lösung dafür gibt es jetzt aber nicht. Darauf haben sich die Landesregierung und die Kommunen in einer Schlichtung verständigt.
Beträge zwischen wenigen Cent und 10 Euro, die in vierteljährlich bezahlt werden sollen, sind keine Seltenheit. Im Rahmen der Grundsteuer-Reform sind vielen Besitzern von Wiesen, Äckern oder entlegenen Gärten Grundsteuerbescheide mit Minibeträgen ins Haus geflattert. Die einfache Lösung wäre gewesen, dass Kommunen grundsätzlich auf den Einzug verzichten, wenn sich das Steueraufkommen für ein Grundstück am Ende nur auf Bagatellbeträge beläuft. Die Entscheidung ist nun aber gefallen, dass es hierfür keine landesweite Regelung geben wird, sondern dass jede Kommune selbst entscheiden soll, wie sie dabei handelt. Das bedeutet, dass nun ein Flickenteppich aus örtlichen Lösungen zu erwarten ist.
Bei den Schlichtungsgesprächen zwischen der Landesregierung und den Gemeinden hat man sich darauf geeinigt, dass auf die Festsetzung von Beträgen unter 10 Euro nur verzichtet werden kann, wenn die Erhebung unwirtschaftlich sei. „Das bedeutet, dass jetzt befürchtet werden muss, das vielen Kommunen nun Steuergelder verwenden, um zu überprüfen, ob es im Einzelfall verhältnismäßig ist, Mini-Steuersätze zu erheben“, erklärt Nothacker. „Wir appellieren an die Vernunft der Kommunen, diesen Unsinn zu lassen. Neben den großen ungelösten Problemen und Ungerechtigkeiten bei der neuen Grundsteuer wäre wenigstens in diesem Bereich schnell Abhilfe möglich, um Eigentümer nicht mit Nichtigkeiten weiter zu belasten.“