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Dezember 2025
Mietpreisbremse: Kleinstgemeinden betroffen
Kleine Orte wie Zwiefalten, Wutach oder Mahlstetten sind seit der Verlängerung ab 1. Januar 2026 von der Mietpreisbremse betroffen. Sie überschreiten Schwellenwerte minimal. Tatsächliche Wohnungsnot oder Mietwucher gibt es dort aber nicht.
Bislang gilt: Eine Kommune muss vier von fünf Indikatoren erfüllen, um als „angespannter Wohnungsmarkt“ zu gelten. Häufig entscheiden aber gerade bei kleinen Orten statistische „Millimeter“ – Zehntelprozent beim Wohnungsversorgungsgrad oder minimale Abweichungen bei der Mietbelastungsquote – darüber, ob die Gemeinde in die Gebietskulisse fällt oder nicht. Gleichzeitig liegt das Mietniveau in diesen Orten vergleichsweise niedrig. Die neue Verlängerung der Mietpreisbremse soll bis 2029 gelten. Aus Sicht von Haus & Grund ist es unverhältnismäßig, für mehrere Jahre massiv in die Preisbildung einzugreifen, nur weil eine Kommune knapp über einem rechnerischen Schwellenwert liegt. Das Ergebnis ist ein maximaler Eingriff mit minimaler Wirkung.
Keine seriöse Wohnungspolitik
amit aber nicht genug: Aus Reihen der Grünen wird nun gefordert, schon drei Indikatoren ausreichen zu lassen – nach dem Motto: Hürde runter, Kulisse rauf. Und dabei ist eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sehen: Ab Januar gilt die Mietpreisbremse statt zuvor in 89 jetzt in 130 Städten und Gemeinden – trotzdem sinkt aber der Anteil der betroffenen Bevölkerung von 36 auf 33 Prozent. Statt diese Entspannung als Erfolg zu werten, werden nun die Kriterien in Frage gestellt. Für Haus & Grund Württemberg ist das keine seriöse Wohnungspolitik, sondern ein politisch motiviertes Nachschärfen der Statistik, das angesichts des Eingriffs in Art. 14 GG (Schutz des Eigentums) verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.
Hinzu kommt ein handfester Konstruktionsfehler: Die Mietbelastungsquote wird auf Basis der Bruttowarmmiete – also inklusive Heiz- und Nebenkosten – berechnet, geregelt wird aber nur die Nettokaltmiete. Steigende Energiepreise oder eine höhere Grundsteuer können eine Gemeinde „angespannt“ erscheinen lassen, ohne dass die Kaltmieten entsprechend steigen. Es wird also an der falschen Stellschraube gedreht – zulasten privater Vermieter.
Für Haus & Grund Württemberg ist der Befund eindeutig: Die Mietpreisbremse greift tief in Eigentumsrechte ein, schreckt Investoren ab und schafft keine einzige neue Wohnung. Wer Mieten dämpfen will, muss das Angebot erhöhen, statt die Kaltmiete zu regulieren.