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1. September 2025

Neues Gutachten: Warum wir die Verlängerung der Landes-Mietpreisbremse für unwirksam halten 

Liebe Mitglieder, der Verlängerung der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg fehlt die Grundlage – so zeigt es das neue Gutachten der renommierten Kanzlei Oppenhoff, das Haus & Grund Württemberg in Auftrag gegeben hat. Die Experten kommen zu dem Schluss: Der von der Landesregierung beschlossene Neuerlass der Verordnung zur Mietpreisbremse ist nichtig. 


Sebastian NothackerErst im Juni dieses Jahres hat das Land beschlossen die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31. Dezember 2025 fortzuführen. Was nach außen wie eine reine Fristverlängerung wirkt, ist juristisch jedoch eine neue Verordnung, für die es aktuelle, harte Grundlagen braucht. Genau daran fehlt es. 

Gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse haben wir bereits zuvor ausreichend sachliche Argumente ins Feld geführt – erfolglos. Um uns dennoch Gehör zu verschaffen, haben wir nun zu diesem Mittel gegriffen. 

Die Begründungen aus dem Gutachten in Kürze: 

Die Datengrundlage ist veraltet 

Die Landesregierung arbeitet mit veralteten Daten. Aktuelle Zahlen, die zeigen, wo und wie stark Märkte tatsächlich angespannt sind, tauchen nicht auf. Stattdessen wird lediglich auf die Begründung aus 2020 verwiesen, die sich auf Daten aus 2011 bis 2019 stützt. 

Die Ausnahme wird zur Dauerregel 

Die Mietpreisbremse ist ein zeitlich begrenztes Notinstrument. Wer sie ohne frische Prüfung immer wieder neu erlässt, verlässt diesen Rahmen – politisch und rechtlich. Eigentum ist ein Grundrecht, und Eingriffe in dieses Recht bedürfen einer sehr guten Begründung und Prüfung. Der Staat darf in die Nutzung eines Grundrechts nur eingreifen, wenn dies klar gesetzlich geregelt, gut begründet und verhältnismäßig ist. Die Mietpreisbremse ist also kein harmloses Verwaltungsinstrument. 

Das bedeutet: Jede Begrenzung der Mietpreise muss auf einer aktuellen, belastbaren Tatsachengrundlage beruhen, transparent hergeleitet und methodisch nachvollziehbar sein. Sie darf nur eingesetzt werden, wenn mildere Mittel nicht ausreichen, und sie muss sich als Ausnahme erweisen – nicht als Dauerzustand. Fehlt es daran, ist der Eingriff verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. 

Ein Bundesgesetz ist kein Freifahrtschein 

Zwar hat der Bund die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 verlängert. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie automatisch in den Bundesländern gilt. Der Bund gibt den Ländern lediglich die Möglichkeit, sie einzuführen. Macht ein Bundesland von dieser Ermächtigung Gebrauch, muss es dies gut begründen. Im Fall von Baden-Württemberg fehlt eine solche Begründung. Es wird nicht aufgezeigt, ob Alternativen wie zum Beispiel Bauen, Beschleunigen, Fördern oder steuerliche Impulse setzen ausreichend geprüft wurden. 

Damit eine Mietpreisbremse gilt, muss das Land: 

  • aktuelle Zahlen offenlegen, die die aktuelle Lage belegen, 
  • verständlich begründen, warum eine Bremse derzeit erforderlich ist, 
  • ernsthaft Alternativen prüfen und die Ergebnisse transparent machen. Der Ausnahmecharakter der Maßnahme muss respektiert werden. 

Ohne diese drei Bausteine ist die Verordnung nicht rechtssicher. Nachschieben hilft nicht – die Begründung muss von Anfang an sitzen. 

Die Folgen für Mieter und Vermieter 

Mieter brauchen verlässliche Regeln, die tatsächlich tragen. Vermieter brauchen Rechtssicherheit für Vertragsabschlüsse und Investitionen. Eine wackelige Verordnung schafft beides nicht. Sie verlagert Konflikte in die Gerichte – zulasten aller. 


Unsere Schlussfolgerung: Wer in Grundrechte eingreift, muss belegen und nicht behaupten. 

Wie halten die Fortführung bis zum 31. Dezember 2025 für unwirksam, denn die Mindestanforderungen für eine Verordnung sind nicht erfüllt. 

Was jetzt nötig ist:

  1.  Um langwierige Gerichtsverfahren zwischen Mietern und Vermietern zu verhindern, sollte das Land den Fehler eingestehen und einräumen, dass die Verordnung unwirksam ist. 

  2. Die Mietpreisbremse muss endgültig abgeschafft werden. Baden-Württemberg sollte sich ein Beispiel an anderen Bundesländern nehmen, die erfolgreich Wohnraum bereitstellen, ohne die Mietpreisbremse anzuwenden. 

  3. Kraft in den Wohnungsbau lenken! Nur durch beschleunigte Genehmigungen, entrümpelte Standards, verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen und zielgenaue Förderung entsteht tatsächlich bezahlbarer Wohnraum. 

Es braucht ein Bekenntnis zu Eigentumsschutz und zur Investitionsfreundlichkeit. Wer die Angebotsseite stärkt, sorgt nachhaltig für faire Mieten – ganz ohne staatlich verordnete Preisbremsen.

Sebastian Notnagel 
Vorstand Haus & Grund Württemberg 

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