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1. Oktober 2025
Mietpreisbremse in Baden-Württemberg: Das Bauministerium verweigert eine Stellungnahme
Die Verlängerung der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ist unwirksam – das bestätigt ein Gutachten der Kanzlei Oppenhoff & Partner im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg. Das eindeutige Fazit: Der aktuellen Verlängerung der Verordnung zur Mietpreisbegrenzung fehlt die rechtliche Grundlage. Inzwischen hat Haus und Grund Württemberg das Bauministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei nur eine Übergangslösung, um Kontinuität zu bewahren und keine unnötige Unruhe zu schaffen, so äußert sich das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zusammengefasst in einer Pressemitteilung. Denn statt einer Stellungnahme wurde Haus & Grund Württemberg lediglich die Mitteilung vom Mail 2024 zusendet. „Auch eine Übergangslösung ist kein Grund bestehendes Recht zu missachten und in Grundrechte von Eigentümer einzugreifen“, sagt Sebastian Nothacker, Vorstand des Landesverbandes.
Die alte Mietpreisbegrenzungsverordnung war zum 30. Juni 2025 ausgelaufen. Mit dem neuen Erlass wollte die Landesregierung eine Verlängerung bis Jahresende durchsetzen – offenbar ohne sich die Mühe zu machen, die Voraussetzungen zu prüfen oder die aktuelle Lage realistisch einzuschätzen.
Politische Bequemlichkeit statt rechtlicher Sorgfalt: Veraltete Daten, keine Begründung, keine Prüfung von Alternativen
Eingriffe in das Eigentumsrecht sind nur unter strengen Bedingungen zulässig – und diese wurden vom Land missachtet. Weder ist die Datenlage aktuell noch kam es zu einer fundierten Begründung oder Prüfung von Alternativen. Das aktuelle Gutachten kritisiert besonders scharf, dass sich die Landesregierung auf eine Begründung aus dem Jahr 2020 stützt – mit Daten aus den Jahren 2011 bis 2019! Seitdem hat sich der Wohnungsmarkt vielerorts massiv verändert. Dennoch wurden einfach die alten Gebietsdefinitionen übernommen – ohne aktuelle Analyse, ohne neue Daten, ohne ernsthafte Alternativen zu prüfen. Eine Verlängerung dieser Verordnung darf aber nicht auf überholten Daten fußen. Sie ist ein scharfes, zeitlich begrenztes Notinstrument und darf nicht zum Dauerzustand werden. Wer sie ohne frische Prüfung immer wieder neu erlässt, verlässt den zulässigen rechtlichen Rahmen“, so Nothacker
Haus & Grund fordert: Schluss mit wirkungsloser Symbolpolitik – endlich Bauen statt Bremsen!
Die Mietpreisbremse hat in den letzten Jahren keine Entspannung am Wohnungsmarkt gebracht. Im Gegenteil: Sie schafft Unsicherheit, schreckt Investoren ab, verhindert Modernisierungen. Dazu kommt: „Durch fehlende Sorgfalt werden jetzt Konflikte in die Gerichte verlagert – zulasten aller Beteiligten“, sagt Nothacker. „Um unter anderem dies zu vermeiden, fordern wir die Abschaffung der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg und die Prüfung von sinnvollen Alternativen.“ Mit der Verweigerung einer Stellungnahme hat das Ministerium nach der Ansicht des Vorsitzenden seinen Fehler quasi selbst eingeräumt.