


Haus & Grund Württemberg
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Pressemitteilung vom 19.04.2013
LAND MACHT SICH ZUM PREISTREIBER FÜR MIETER UND EIGENTÜMER
Mit zahlreichen Gesetzesinitiativen wird die Landesregierung das Wohnen für Mieter und Eigentümer in Baden-Württemberg drastisch verteuern. Bei einer Pressekonferenz im Vorfeld der Verbandstages von Haus & Grund Württemberg in Biberach bezogen der Landesvorsitzende Michael Hennrich MdB und Geschäftsführer Ottmar H. Wernicke zu aktuellen politischen Themen der Landespolitik Stellung.Allerorten werde über fehlenden Wohnraum geklagt, so Michael Hennrich. Mietervereine und Politiker würden nicht müde, immer neue Forderungen nach mehr und günstigerem Wohnraum zu stellen. Ein Blick in die amtlichen Statistiken genüge, um eine sachlichere Sicht zu gewinnen. „Der Bestand an Wohnungen in Baden-Württemberg ist so hoch wie noch nie und liegt derzeit bei rund 5,1 Millionen Wohnungen.“
Das Argument, die Mieten stiegen überdurchschnittlich, greife nicht, so Hennrich. Der Blick in die Bundesstatistik bestätigt das. Zwischen 2001 und 2011 stiegen die Nettokaltmieten lediglich um 11,7 Prozent, während im selben Zeitraum die Verbraucherpreise insgesamt um 17,1 Prozent, die Heizkosten um 52,2 Prozent und die Stromkosten sogar um 66,1 Prozent zulegten.
„Es zeigt sich also deutlich, dass unsere Wohnungseigentümer absolut verantwortlich und zurückhaltend agieren“, erklärt Ottmar H. Wernicke, Geschäftsführer von Haus & Grund Württemberg.
„Wer mehr Wohnungsbau möchte, muss Anreize setzen. Mit staatlicher Überregulierung wird nur das Gegenteil erreicht - die öffentliche Hand, insbesondere das Land, macht sich zum Preistreiber und Wohnungsbauverhinderer“, so Wernicke.
Hennrich: „Da sind wir uns mit dem Mieterbund durchaus einig: Preiswerte Wohnungsbestände werden zunehmend vom Markt wegsaniert – aber nicht weil das die Vermieter so wollen, sondern weil der Gesetzgeber dies so will. Die Landesregierung in Baden-Württemberg plant gleich an mehreren Stellen nichts Gutes.“
VERSCHÄRFUNG DES ERNEUERBARE-WÄRME-GESETZES BRINGT MIETER UND VERMIETER UNTER DRUCK
Zum 1. Januar 2014 will die Landesregierung das sogenannte Erneuerbare-Wärme-Gesetz verschärfen. Im Kern geht es um die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung von derzeit 10 Prozent auf zukünftig 15 Prozent. Bioöl zur Erfüllung des Gesetzes soll künftig verboten sein. Mit dem Ergebnis: Der Eigentümer muss dann Investitionen am Haus tätigen, z .B. durch eine aufwändige Dämmung oder die Installation einer Solarthermie-Anlage.
Die Zeche müssen Mieter und Eigentümer zahlen. Wohnen wird teurer, preiswerter Wohnraum wird - staatlich verordnet - wegsaniert. „Leidtragende sind die sozial Schwachen und die Rentner, die ihren Lebensabend bei einer kleinen Rente im hart ersparten eigenen Häuschen verbringen“, ärgert sich Michael Hennrich. „Diese Menschen können eine solche per Gesetz verordnete Maßnahme oft schlichtweg nicht bezahlen. Der Einsatz von Bio-Öl muss daher erlaubt bleiben. Es stellt sozusagen die Sozialklausel des bisherigen Gesetzes dar“. Haus & Grund Württemberg fordert deshalb, dass der Einsatz von Bio-Öl zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig erlaubt sein muss.
HAUS & GRUND LEHNT WOHNUNGSAUFSICHTSGESETZ AB
„Wir brauchen keinen Gebäude-TÜV und keine Wohnungspolizei in Baden-Württemberg“, wehrt sich der Vorsitzende von Haus & Grund Württemberg Michael Hennrich gegen Überlegungen der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg. Diese will ein Wohnungsaufsichtsgesetz nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens oder Hessens initiieren und hofft, damit vermeintlichen Wohnungsmissständen mit Hilfe einer kommunalen Wohnungsaufsicht zu Leibe zu rücken. Das stößt bei den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern in Baden-Württemberg auf Ablehnung.
„Damit wird den Mietern von der Politik Sand in die Augen gestreut. Denn mit einem solchen Gesetz wird nur zusätzliche Verwaltungsbürokratie und gesetzliche Überregulierung aufgebaut“, befürchtet Hennrich und verweist auf die großen Unterschiede in den Bundesländern. „Den Wohnungsbestand in Baden-Württemberg kann man zum Beispiel überhaupt nicht mit dem in Nordrhein-Westfalen vergleichen. Während dort vielerorts ganze Straßenzüge leer stehen und verfallen, haben wir es bei uns mit einem insgesamt sehr gepflegten Wohnungsbestand zu tun. „Das juristische Instrumentarium des Mietrechts bietet dem Mieter alle Mittel, um im Ausnahmefall aktiv zu werden. Daher brauchen wir nicht noch das Verwaltungsrecht mit einem weiteren Rechtsweg.“
„Wir möchten nicht, dass Mieter jederzeit Besuch vom kommunalen Ordnungsamt bekommen können.“ In Nordrhein-Westfalen darf Wohnraum sogar ohne Einwilligung des Bewohners zu Kontrollzwecken betreten werden. „So ein Gesetz wollen wir weder Mietern noch Eigentümern zumuten. In den eigenen vier Wänden hat der Staat nichts zu suchen“, ergänzt Wernicke.
„Im Endeffekt gibt man den Menschen ‚Steine statt Brot‘, denn behördlich verordnete Zwangssanierungen führen zu höheren Mieten und das trifft die finanziell Schwachen“, so Wernicke weiter. „Wir wollen keine gezielte Vernichtung günstigen Wohnraums. Wenn die Landesregierung etwas für den Wohnungsbestand tun will, dann ist das Geld statt in einer überbordenden Kontrollbürokratie besser in der steuerlichen Förderung energetischer oder altersgerechter Sanierungen aufgehoben. Das tut allen Beteiligten gut, inklusive der Umwelt.“
GEGEN NEUES ZWECKENTFREMDUNGSVERBOT DES LANDES
Auf ein ebenfalls klares „Nein“ stoßen die Pläne der grün-roten Landesregierung zur Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots. In Städten mit Zweckentfremdungsverbot dürfen Eigentümer nur nach Genehmigung der zuständigen Gemeinde Wohnraum gewerblich oder sonst beruflich nutzen, leer stehen lassen oder abreißen.
„Der Staat greift mit dem Zweckentfremdungsverbot massiv in das Recht des Eigentümers ein, über seine Immobilie frei verfügen zu können. Eine staatlich verordnete Zwangsbewirtschaftung brauchen wir in Baden-Württemberg nicht“ so Michael Hennrich. „Wir haben hier einen gut funktionierenden Wohnungsmarkt.“
Hennrich hält das Zweckentfremdungsverbot für ein falsches Instrument der Wohnungspolitik: „2006 hat die damalige Landesregierung das Zweckentfremdungsverbot in Baden-Württemberg mit gutem Grund abgeschafft. Seine Wiedereinführung wäre ein falsches Signal an investitionsbereite Unternehmen und private Eigentümer. Die Motivation, neuen Wohnraum zu schaffen, würde noch weiter sinken.“
„Das geplante Verbot der Zweckentfremdung spiegelt zudem die Wirklichkeit auf dem Immobilienmarkt nicht wider“, stellt Ottmar Wernicke fest. „Derzeit kann Wohnraum gut vermietet werden. Bei gleichzeitigem Leerstand im Gewerbebereich sind daher eher Umnutzungen zu Gunsten von Wohnungen das wirtschaftliche Gebot der Stunde.“ Ein Zweckentfremdungsverbot würde eine flexible Rückumwandlung in Gewerberäume zu einem späteren Zeitpunkt allerdings unmöglich machen. „Da überlegt sich natürlich jeder zweimal, ob er Gewerberäume in Wohnraum umwandelt und damit neuen Wohnraum schafft“, so Wernicke.
Haus & Grund Württemberg appelliert daher an die Landesregierung, die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots zu unterlassen. „Das Zweckentfremdungsverbot schafft keinen Wohnraum, es verhindert ihn.“ Nur ein ganzheitliches Konzept für gezielten Wohnungsneubau und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungen im Bestand könne das Angebot an zeitgemäßen Wohnungen erhöhen. „Hier sollte der Staat aktiv werden und durch entsprechende Rahmenbedingungen Anreize für Investitionen schaffen. Das war und ist der einzig erfolgreiche Weg.“
Pressekontakt:
Thomas Auerbach
Telefon 0711 23765-12
Telefax 0711 23765-88
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