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Pressemitteilung vom 20.05.2026
Grundsteuer-Musterklagen vom Bundesfinanzhof abgewiesen
Verbändeallianz wird Verfassungsbeschwerde einlegen
„Das baden-württembergische Grundsteuergesetz führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten für Grundstückseigentümer. Dieser Zustand kann unserer Meinung nach nicht verfassungsmäßig sein. Wir werden uns deshalb auch vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin dafür einsetzen, eine faire, verfassungskonforme Lösung zu erreichen“, so Sebastian Nothacker, Vorstand Haus & Grund Württemberg und Thomas Haller, Vorstand Haus & Grund Baden.
Folgendes ist passiert:
In zwei Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg hat der Bundesfinanzhof heute seinen Beschluss bekanntgegeben. Die Klagen zweier Grundstückseigentümer wurden vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, von Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg unterstützt. Laut Tenor des Urteils geht der BFH nicht von der Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes aus.
„Leider ist der Bundesfinanzhof unseren Argumenten nicht gefolgt. Wir sind aber nach wie vor auf Grund zahlreicher in der Klageschrift herausgearbeiteter Punkte davon überzeugt, dass das neue baden-württembergische Grundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist“ machten die Vertreter der Verbändeallianz im Anschluss an die Entscheidung deutlich und kündigten weitere juristische Schritte an. „Die von uns unterstützen Kläger werden nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz einreichen“.
Ansprechpartnerin:Sandra Dambacher-Schopf (M.A.)
Pressereferentin, Social Media