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Pressemitteilung vom 02.04.2026
Landesweite Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer
Grundsteuer: Grundsteuerreform macht das Wohnen jedes Jahr um 300 Mio. Euro teurer
Dass laut Statistischen Ämtern in Bund und Land Baden-Württemberg durch die Grundsteuerreform nicht mehr einnimmt als zuvor, ist das eine. Das ist für Eigentümer und Mieter aber gar nicht der Punkt.
„Niemand will den Kommunen die dringend benötigten Einnahmen wegnehmen“, so Landesvorstand von Haus & Grund Württemberg, Sebastian Nothacker. Das Problem sind die intrinsischen Ungerechtigkeiten und Unwuchten, die die Grundsteuer-Reform in Baden-Württemberg verursacht hat. Die Sondierungen im Land bieten nun Gelegenheit, hier gegenzusteuern. „Vorschläge liegen auf dem Tisch und wurden andernorts bereits umgesetzt“, so Ulrich Wecker, Geschäftsführer von Haus & Grund Stuttgart.
„Wenn man von den Belastungsverschiebungen zwischen Gewerbe und Wohnen der Stadt Stuttgart und vieler anderen Kommunen ausgeht, wonach das Wohnen nicht mehr die Hälfte, sondern reformbedingt zwischen 60% und 70% der Grundsteuerlasten trägt, so macht die Grundsteuerreform, bei einem Grundsteuervolumen von knapp 2 Mrd. Euro, das Wohnen jedes Jahr um 300 Mio. Euro teurer“, so Ulrich Wecker. „In Stuttgart allein beträgt die Lastenverschiebung hin zum Wohnen– die vormals pari-pari zwischen Wohngrundstücken und Gewerbegrundstücken aufgeteilt war – nun 60% (vormals 48%). Verkürzt wird das Wohnen in Stuttgart damit um rund 19 Mio. Euro teurer.“
„Es ist anerkennenswert, dass sich Kommunen an das Versprechen der Aufkommensneutralität gehalten haben – von wenigen Ausreißern abgesehen“, so der Landesvorstand von Haus & Grund Württemberg, Sebastian Nothacker. „Durch die schlechte Architektur des Landesgesetz gilt das aber gerade nicht für das Wohnen, das aufgrund der – vermutlich unbemerkten – Belastungsverschiebung deutlich mehr bezahlen muss als bisher. Es ist geradezu ein politischer Treppenwitz, dass ausgerechnet das Wohnen durch eine Grundsteuerreform verteuert wird. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte darf der Staat das Wohnen nicht weiter belasten, während andere Nutzungsarten entlastet werden“, so Nothacker weiter.
„Die künftige Koalition ist hier in der Pflicht nachzubessern, was ohne Weiteres, vor allem ohne umständliche Neubewertung der Grundstücke möglich ist, beispielsweise durch einen Abschlag auf 40 % für Wohnungen oder gesplittete Hebesätze für Wohnen und Gewerbe“, so Wecker. „Die zukünftige Koalition im Land muss jetzt Pflöcke einschlagen um die Menschen, gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisen und Kostensteigerungen beim Wohnen wieder zu entlasten“, fordert Nothacker.
Der Steuerzahlerbund und Haus & Grund haben früh zwei Wege aufgezeigt, mit denen kurzfristig und ohne umfangreiche Neuerhebung Abhilfe geschaffen werden kann. Entweder wird der bisherige 30%-Abschlag bei Wohnnutzung erhöht auf 40 % - 50 % oder es wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohn-Grundstücke einzuführen. So geschehen beispielsweise in Nordrhein‑Westfalen. Dort hat der Landtag im Juli 2024 ein Gesetz verabschiedet, das Kommunen die Möglichkeit unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eröffnet, um die Belastungsverschiebungen zwischen Wohnen und Gewerbe auf kommunaler Ebene korrigieren zu können. „Andere Bundesländer haben also bereits gezeigt, dass Korrekturen am Modell politisch und rechtlich möglich sind“, erklärt Wecker.
„Darüber hinaus muss das Land endlich dafür sorgen, dass landesweit einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung gelten. Die Unterschiede in der Vorgehensweise der Gutachterausschüsse sind aus Sicht von Haus & Grund Württemberg zu groß. Auch das ist ein Punkt, der nicht länger ausgeblendet werden darf und der in den beim BFH anhängigen Verfahren eine wesentliche Rolle spielt. Steuerbelastung braucht Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und gleiche Bewertungsmaßstäbe“, so Nothacker abschließend.