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Pressemitteilung vom 13.10.2025
Mannheim und Konstanz raus aus der Mietpreisbremse
Haus & Grund begrüßt die Entscheidung von Bauministerin Nicole Razavi
Grüne fordern Aufweichung der strengen Kriterien zur Verlängerung der Mietpreisbremse zu erhalten
Die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg betrachtet die geplante Ausweitung der Mietpreisbremse auf weitere Kommunen im Land mit großer Sorge. Die Entscheidung der Bauministerin Nicole Razavi, Mannheim und Konstanz aufgrund der aktuellen Datenlage aus dem Geltungsbereich einer neuen Mietpreisbegrenzungsverordnung herauszunehmen, wird hingegen ausdrücklich begrüßt. Eine politisch motivierte Ausweitung der Gebietskulisse wäre ein Rückschritt für den Wohnungsmarkt, die Rechtssicherheit und die Investitionen, so Sebastian Nothacker, Vorstand von Haus & Grund Württemberg, und Thomas Haller, Vorstand von Haus & Grund Baden.
Das ist passiert:
Es gibt Ärger um die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse in Baden-Württemberg. Wie der SWR berichtet, hat die Grünen-Fraktion den Entwurf von CDU-Wohnungsbauministerin Razavi gestoppt. Grund dafür ist, dass die Mietpreisbremse nach den Plänen der Ministerin künftig in Mannheim und Konstanz nicht mehr greifen soll, denn die Lage auf dem dortigen Mietmarkt hat sich verbessert. Eigentlich sollte die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in angespannten Wohnlagen im Land zum 1. Januar 2026 um weitere vier Jahre verlängert werden.
Grüne fordern Aufweichung der strengen Kriterien für die Mietpreisbremse
Die Grünen verlangen nun konkret, dass als Maßstab nicht der baden-württembergische Durchschnitt herangezogen wird, sondern der bundesweite. Denn das würde dazu führen, dass ein großer Teil der Städte und Gemeinden im Land unter die Mietpreisbremse fallen würde. Darüber hinaus fordern sie, dass die Kommunen nur noch drei der fünf Kriterien erfüllen müssen, um unter den Schutzmechanismus zu fallen. Bisher sind es vier.
Der Hintergrund: Neue Gutachten, neue Zahlen
Das Land hat ein Hamburger Büro für Gutachten beauftragt, das über aktuelle Zahlen einen neuen Blick auf die Wohnverhältnisse in Baden-Württemberg wirft. Waren bisher 36 Prozent der Bevölkerung in BW von der Mietpreisbremse abgedeckt, sollen es künftig nur noch 33 Prozent sein. Hintergrund ist, dass zwar mehr kleinere Kommunen hinzukommen, aber die zweitgrößte Stadt Mannheim mit gut 318.000 Einwohnern und Konstanz mit fast 87.000 herausfallen sollen.
Haus & Grund: Strenge Kriterien sind richtig und notwendig
Den Verbänden liegt das vom Land beauftragte Gutachten nicht vor. Aus Sicht von Nothacker und Haller ist es allerdings richtig und konsequent, dass das Bauministerium strenge Kriterien für die Gebietskulisse zugrunde legt. Sie warnen ausdrücklich davor, die Anforderungen an die Gebietskulisse aus rein politischen Gründen zu verwässern – etwa durch Absenkung der Kriterien oder Veränderung der Vergleichsmaßstäbe –, nur um weitere Städte unter den Schutzmechanismus zu bringen.
„Eine solche Einflussnahme würde verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, da die Mietpreisbremse einen erheblichen Eingriff in das durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützte Eigentumsrecht darstellt“, betont die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg.
Keine Mietpreisbremse ohne tatsächliche Marktanspannung
Aus Sicht von Nothacker und Haller ist die Entscheidung, Mannheim und Konstanz aufgrund einer dort feststellbaren Entspannung des Wohnungmarktes aus der Mietpreisbremse herauszunehmen, ein Schritt in die richtige Richtung. In beiden Städten ist der Wohnungsmarkt nicht mehr überdurchschnittlich angespannt: In Konstanz wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen und in Mannheim haben sich Angebots- und Bestandsmieten angenähert.
Dass damit zahlenmäßig künftig insgesamt etwas weniger Wohnungen unter die Mietpreisbremse fallen sollen, ist ein positives Signal für Marktstabilität und Investitionssicherheit.
In § 556 d BGB, der gesetzlichen Regelung der Mietpreisbremse, wird gefordert, dass sich aus der Begründung der Mietpreisbremse ergeben muss, welche Maßnahmen die Landesregierung in den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten in die Wege leitet, um Abhilfe zu schaffen. In Konstanz und Mannheim haben entsprechende Maßnahmen zuletzt offenbar Erfolg gehabt. Die Landesregierung sollte dies als Erfolg verbuchen, anstatt durch eine Absenkung der Anforderungen einen Misserfolg zu konstruieren, sagen Nothacker und Haller.
Mietpreisbremse bleibt rechtlich und ökonomisch problematisch
Haus & Grund Baden-Württemberg erinnert daran, dass die Mietpreisbremse ursprünglich als zeitlich befristetes Ausnahmeinstrument gedacht war. Eine fortlaufende Verlängerung oder gar Ausweitung konterkariert diesen Ansatz und ist verfassungsrechtlich bedenklich. Sie hemmt Investitionen, verunsichert private Vermieter und trägt nicht nachhaltig zur Entspannung des Wohnungsmarkts bei. Sie schafft im Gegenteil keine einzige neue Wohnung. Die Politik muss in erster Linie die Rahmenbedingungen verbessern, dass schnell neuer zusätzlicher Wohnraum als Garant stabiler Mieten in der Zukunft entstehen kann.
Gerade private Kleinvermieter, die zwei Drittel des Mietwohnungsbestandes in Baden-Württemberg stellen, werden durch staatliche Eingriffe in die Mietpreisgestaltung in ihrer Investitionsbereitschaft gebremst. Dies hat negative Folgen für den dringend benötigten Wohnungsneubau und für energetische Sanierungen, so Haller und Nothacker.
Fazit
Haus & Grund Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, am Kurs der Rechtssicherheit und Sachorientierung festzuhalten. Eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf Kommunen, in denen objektive kein angespannter Wohnungsmarkt besteht, wäre politisch motiviert, rechtlich angreifbar und ökonomisch kontraproduktiv.
„Wir begrüßen, dass das Bauministerium an der strengen, datenbasierten Bewertung festhält und damit Rechtsstaatlichkeit über Parteitaktik stellt“,
so Nothacker und Haller.
Sebastian Nothacker, Vorstand Haus & Grund Württemberg
Thomas Haller, Vorstand Haus & Grund Baden
Kontakt:
Sandra Dambacher-Schopf (M.A.)
Pressereferentin, Social Media