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Indexmieten

Nur 2,2 Prozent haben eine Indexmiete abgeschlossen

Die hohen Inflationsraten haben die Indexmieten in den Mittelpunkt der mietenpolitischen Debatte gerückt. Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt nun: Indexmietverträge sind eine Randerscheinung und keineswegs prägend für den deutschen Wohnungsmarkt.

Das Grundprinzip des Indexmietvertrags ist einfach: Der Vermieter verzichtet auf das Recht, die Miete an die Vergleichsmiete anzupassen. Stattdessen wird die Miete gemäß dem Verbraucherpreisindex erhöht. Das bedeutet, dass die Miete parallel zu den Lebenshaltungskosten, die durch das Statistische Bundesamt im Verbraucherpreisindex abgebildet werden, erhöht werden kann.

Inflationäre Aufmerksamkeit für Indexmieten

Die hohe Inflationsrate im vergangenen Jahr hat eine breite öffentliche Aufmerksamkeit für diese Art der Mietanpassung generiert. Viele Meldungen suggerierten, die Indexmiete sei ein flächendeckendes Phänomen. Verlässliche oder gar amtliche Zahlen dazu gibt es allerdings kaum. Eine vom IW Köln in Auftrag gegebene Umfrage hat ergeben, dass gerade einmal 2,2 Prozent der deutschen Mieter eine Indexmiete (nach § 557b BGB) vereinbart haben.

Standardverträge für 92,2 Prozent aller Mieter

Auch die Staffelmiete (nach § 557a BGB) betrifft gerade einmal 3 Prozent aller Mieter. Hier werden die Mieten zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag angepasst. Die große Mehrheit von über 92 Prozent hat, so das IW Köln, einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten.