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Verbraucher fordern Rückerstattung der CO2-Bepreisung

Die Mehrheit der Verbraucher würde die höhere CO2-Bepreisung unterstützen, wenn die Einnahmen an die Verbraucher zurückerstattet würden. Nur ein Viertel der Befragten unterstützt eine höhere CO2-Bepreisung, wenn die Einnahmen im Staatshaushalt verblieben. Das ergibt eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Diese Ergebnisse stützen eine zentrale klimapolitische Forderung von Haus & Grund Deutschland.

Die Umfrage zeigt, dass 59 Prozent der Befragten eine höhere CO2-Bepreisung unterstützen, wenn diese Einnahmen vollständig an die privaten Verbraucher zurückerstattet würden. Sollte das Geld in den Staatshaushalt fließen, lehnt dagegen eine deutliche Mehrheit von 71 Prozent eine höhere CO2-Bepreisung ab. Sich auf die Umfrage berufend fordert der VZBV, die CO2-Bepreisung als Pro-Kopf-Pauschale an die Verbraucher zurückzuerstatten und schließt sich damit an die Forderung von Klima-Experten, Ökonomen und auch Haus & Grund Deutschland an.

Kopfpauschale entlastet einkommensschwache Haushalte

Eine Analyse von Ottmar Edenhofer, Klima-Experte des Berliner Klimaforschungsinstituts MCC, macht deutlich, dass von der Pro-Kopf-Dividende die einkommensschwächsten Haushalte am meisten profitierten, weil sie weniger CO2-intensive Güter nutzen und kleinere Wohnungen beheizen. Die Klimadividende führe dort im Schnitt, wenn die CO2-Bepreisung der Haushalte voll in die Rückerstattung fließt, sogar zu einer Netto-Entlastung. Die Unterschiede zwischen Stadt und Land verschwinden fast vollständig, so die MCC-Analysten. Fernpendler und Haushalte mit Ölheizung werden zwar etwas höher belastet, schneiden aber mit der Pro-Kopf-Rückerstattung immer noch deutlich besser ab als mit allen anderen Optionen. Auch die Ökonomen des Sachverständigenrats der Bundesregierung befürworten im Sinne einer sozial ausgewogenen Klimapolitik eine pauschale Rückgabe je Einwohner.

Umlagefähigkeit nicht sozialpolitisch entscheidend

Die MCC-Analysten um Edenhofer kommen auch zu dem Schluss, dass die immer wieder diskutierte Regelung einer Umlage auf Vermieter keineswegs entscheidend für eine sozial ausgewogene Energiewende sei, da die Streichung der Umlagefähigkeit nicht dazu geeignet sei, die sozialen Auswirkungen hoher CO2-Preise zu kompensieren.

CO2-Preis muss Lenkungswirkung erhalten

Der Streit um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung ist letztlich also keine sozial-, sondern eine ordnungspolitische Frage nach der Lenkungswirkung dieses Klimaschutzinstruments. Die Gegner der Umlagefähigkeit konstatieren hier holzschnittartig, dass Vermieter keine Anreize hätten zu sanieren und Mieter keinen Einfluss haben, wie ihre Wohnung beheizt wird. Beides ist schlicht falsch. Die Anreize zur Sanierung sind derzeit enorm. Beispielhaft dafür sind die wesentlich attraktiveren Kaltmieten von sanierten Objekten und die umfangreiche Sanierungsförderung durch den Staat. Mieter ziehen im Schnitt alle acht Jahre um, das ist wesentlich häufiger als ein Eigentümer über die energetische Beschaffenheit seines Objekts entscheiden kann.

Die CO2-Bepreisung schafft erst Anreize für Investitionen in energieeffiziente Gebäude, wenn Mieter eine CO2-günstige anstatt einer unsanierten Wohnung wählen, weil die Betriebskosten aufgrund der CO2-Bepreisung ansonsten für sie zu hoch sind. Doch genau dieses Ziel wird durch die immer wieder geforderte Abschaffung der Umlagefähigkeit, also der transparenten Weiterverrechnung an den Mieter, ausgebremst.